Wann ist ein Neuwagen wirklich neu? Die Tücken der Gewährleistung beim Autokauf

Der Kauf eines Neuwagens ist für viele ein aufregender Moment. Doch was passiert, wenn der Traumwagen Mängel aufweist? Eine wichtige Frage ist: Wann gilt ein Auto tatsächlich als neu?

Laut Rechtsprechung kann auch ein Neuwagen Mängel haben, die unter die Gewährleistung fallen. So wurde beispielsweise ein Neuwagen mit einer Standzeit von 32 Monaten vom OLG Wien (OLG Wien 1 R 86/08m) als mangelhaft eingestuft. Das bedeutet, dass auch bei einem unbenutzten Fahrzeug Gewährleistungsansprüche bestehen können, wenn es nicht die üblichen oder zu erwartenden Eigenschaften aufweist.  

Für Käufer ist es daher entscheidend, den Zustand des Fahrzeugs genau zu prüfen und auf etwaige Auffälligkeiten zu achten. Verkäufer hingegen müssen sich bewusst sein, dass auch bei Neuwagen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, insbesondere wenn das Fahrzeug nicht den ‚gewöhnlich vorausgesetzten‘ Eigenschaften entspricht.  

In einem konkreten Fall wurde entschieden, dass ein neuer KFZ-Motor bei üblicher Beanspruchung mehr als 23 Monate (1 Ob 71/15w) funktionsfähig sein muss. Tritt früher ein Schaden auf, kann dies einen Mangel darstellen, für den der Verkäufer haftet.