Verkehrsunfall: Fremdes Auto + kein Führerschein – wer muss zahlen?

Verkehrsunfall: Fremdes Auto + kein Führerschein – wer muss zahlen?

Wer haftet, wenn mein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war und der Lenker meines Fahrzeuges keine Lenkerberechtigung hatte?

 

Die Unfalllenkerin unternahm eine Fahrt mit dem Fahrzeug einer Freundin, welche die Fahrzeughalterin war. Der Fahrzeughalterin war bekannt, dass die Unfalllenkerin keine Lenkerberechtigung hat. Die Unfalllenkerin hatte sich einfach den Schlüssel des Fahrzeuges unbemerkt vom Schlüsselbrett der Fahrzeughalterin, mit der sie befreundet war, genommen.

Der durch den Unfall verletzte begehrte neben der Unfalllenkerin auch von der Fahrzeughalterin Schadenersatz und begründete dies damit, dass sie die Schwarzfahrt schuldhaft ermöglicht habe.

Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Fahrzeughalters (2 Ob 141/17z): „Ein besonders hohes Maß an Sorgfalt und Voraussicht muss insbesondere dann verlangt werden, wenn mit der Möglichkeit einer Schwarzfahrt durch Personen gerechnet werden muss, die mit dem Fahrzeughalter in einer besonderen, eine solche Fahrt erleichternden Beziehung stehen.“ Verdachtsmomente sind etwa geäußertes Interesse am Lenken des Fahrzeugs, Versuche zu solchen Handlungen in der Vergangenheit, offenbare „Autoleidenschaft“ oder ähnliches.

In diesen Fällen wäre eine Haftung auch des Fahrzeughalters aufgrund der Ermöglichung eines Verkehrsunfalles wohl zu bejahen.

Achten Sie daher darauf, bei entsprechenden Verdachtsmomenten Schwarzfahrten mit Ihrem KFZ zu vermeiden, um unliebsame Haftung ausschließen zu können!