Private Unfallversicherung: OGH stärkt Rechte bei Leistungsablehnung wegen Gliedertaxe

ie haben nach einem Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen und Ihre private Unfallversicherung lehnt die Leistung ab? Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Klarheit – und bessere Chancen, sich erfolgreich zu wehren.

Was war passiert? – Streit um die Gliedertaxe

Ein Unfallopfer erlitt schwere Verletzungen an mehreren Fingern. Die private Unfallversicherung zahlte nur eine geringe Entschädigung – gestützt auf die sogenannte Gliedertaxe. Diese legt fest, welcher Körperteil wie viel Prozent der Versicherungssumme wert ist.

Doch: Die Versicherung rechnete die einzelnen Fingerverletzungen einfach zusammen. Das Ergebnis war eine niedrige Invaliditätsbewertung – trotz massiver Einschränkungen im Alltag.

OGH: Versicherer müssen Gesamtfunktion bewerten

Am 6. März 2024 entschied der OGH (7Ob35/24h) zugunsten des Versicherten. Die Richter stellten klar:

  • Keine rein schematische Addition: Bei mehreren Verletzungen an einem Körperteil (z. B. Finger einer Hand) reicht die einfache Summe der Einzelwerte nicht.

  • Funktion vor Statistik: Maßgeblich ist, wie stark die Gesamtfunktion – etwa der ganzen Hand – beeinträchtigt ist.

  • Wechselwirkungen berücksichtigen: Einzelne Verletzungen verstärken sich oft gegenseitig. Das muss in die Bewertung einfließen.

  • Klarheit in den Versicherungsbedingungen: Unklare Regelungen zur Gliedertaxe gehen zulasten des Versicherers.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn Versicherungen ihre Leistung mit Verweis auf die Gliedertaxe ganz oder teilweise ablehnen.

Leistungsablehnung nach Unfall? Das sollten Sie tun

Wenn Ihre private Unfallversicherung nicht zahlt oder nur einen Bruchteil der erwarteten Summe überweist, ist jetzt Handeln gefragt:

Leistungsberechnung prüfen lassen

Viele Ablehnungen beruhen auf einer falschen Anwendung der Gliedertaxe. Ein spezialisierter Anwalt kann die Berechnung überprüfen – und dagegen vorgehen.

Medizinisches Gutachten einholen

Lassen Sie ein unabhängiges Gutachten erstellen. Es sollte nicht nur die Einzelverletzungen beschreiben, sondern die tatsächliche Beeinträchtigung im Alltag bewerten.

Dokumentation sichern

Führen Sie ein Schmerztagebuch, fotografieren Sie Hilfsmittel, sichern Sie Arztberichte. Je besser Sie Ihre Einschränkungen dokumentieren, desto größer Ihre Chancen auf eine angemessene Entschädigung.

Versicherungsbedingungen analysieren

Die Klauseln zur Gliedertaxe sind oft schwer verständlich. Doch laut OGH müssen sie klar sein. Unklarheiten wirken zugunsten des Versicherten.

Fazit: OGH schafft Klarheit – Versicherte haben bessere Chancen

Wer nach einem Unfall eine Leistungsablehnung durch die private Unfallversicherung erhält, sollte sich nicht vorschnell geschlagen geben. Die OGH-Entscheidung stärkt Ihre Position und zwingt Versicherungen zur realitätsnahen Bewertung.

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen – bevor Fristen ablaufen.

Wir sind auf Fälle wie Ihren spezialisiert. Wenn Ihre private Unfallversicherung nicht zahlt oder zu wenig anbietet, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kontaktieren Sie uns!