Mietrecht: Oberster Gerichtshof stellt Inflationsanpassungen auf die Probe

In den letzten Jahren hat sich ein bemerkenswerter Trend in der Mietlandschaft entwickelt, der sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Die Mieten sind parallel zur Inflation angestiegen, oft aufgrund von sogenannten Indexklauseln in Mietverträgen. Mit einer Inflation von rund zehn Prozent in den letzten ein bis zwei Jahren sind auch die Mieten entsprechend gestiegen. Aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) könnten diese Praxis jedoch in Frage stellen.

Inflationsanpassungen und ihre Rechtmäßigkeit

Viele Indexklauseln sind möglicherweise rechtswidrig, da sie nicht den Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes entsprechen könnten. Die Arbeiterkammer, die das Urteil des Obersten Gerichtshofs erwirkt hat, sieht in diesem Vorstoß durchaus Chancen und erwartet innerhalb eines Jahres Rechtssicherheit.

Was bedeutet das für Mieter?

Für Mieter, die von Unternehmen mieten und einen privaten Mietvertrag mit Indexklauseln zur Inflationsanpassung haben, könnte dies bedeuten, dass nur der ursprünglich vereinbarte Mietzins Gültigkeit hat. Zu viel bezahlte Miete könnte zurückgefordert werden, und zukünftig darf nur der ursprünglich vereinbarte Mietzins verlangt werden. Ausgehend von den vorliegenden höchstgerichtlichen Entscheidungen ist ein derartiges Ergebnis aber nur für Verbraucherverträge denkbar.

Ein Verbrauchermietvertrag liegt vor, wenn ihr Vermieter ein „großer Vermieter“ wie etwa eine Genossenschaft, eine Gemeinde, eine Stadt oder sonst ein Vermieter mit einer Vielzahl von vermieteten Wohnungen ist.

Haben Sie ihre Wohnung von einem solchen Vermieter angemietet? Dann besteht eine gute Chance, dass Mietzinsanpassungen zurückgefordert werden können.

Was benötigen wir für eine Ersteinschätzung?

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