Der Kauf eines Gebrauchtwagens birgt besondere Herausforderungen. Anders als beim Neuwagenkauf spielen hier der Zustand des Fahrzeugs und mögliche Abnutzungserscheinungen eine größere Rolle. Doch auch beim Gebrauchtwagenkauf gibt es Gewährleistungsrechte.
Ein wichtiger Punkt ist der Gewährleistungsausschluss. Während ein Gewährleistungsausschluss zwischen Unternehmern (B2B) und Privatpersonen (C2C) grundsätzlich möglich ist, sind die Rechte von Verbrauchern (B2C) stärker geschützt. Das bedeutet, dass ein Verkäufer sich gegenüber einem privaten Käufer nicht einfach von der Gewährleistung freizeichnen kann.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe (§ 924 ABGB) gilt grundsätzlich auch für gebrauchte Sachen, es sei denn, es liegt eine besonders intensive Benützung oder ein zu erwartender normaler Abnützungsschaden vor.
Für Käufer bedeutet dies, dass sie auch beim Gebrauchtwagenkauf nicht schutzlos dastehen. Verkäufer hingegen müssen sich bewusst sein, dass ein pauschaler Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern unwirksam sein kann.